…mit Senf besiegelt

In unserer Kompanie gibt es eine „Tradition“, dass gewisse Vereinbarungen auf Bierdeckeln festgehalten und mit einem Daumenabdruck in Senf besiegelt werden. Diese Vorgehensweise kam in der Regel dann zum Einsatz, wenn zu später Stunde in einer gastlichen Stätte der Bierdeckel das einzige Stück Papier und der Kugelschreiber nicht vorhanden war und die Gefahr bestand, dass die Vertragspartner sich am nächsten Tag an Vereinbarungen nicht mehr erinnern konnten oder wollten. Wir selbst haben die Gültigkeit dieser Verträge nie in Zweifel  gezogen, allerdings wurde von anderen Seiten unseren Bierdeckel-Verträgen oftmals die Rechtsverbindlichkeit  abgesprochen. Jetzt gibt es aber deutliche Anzeichen dafür, um nicht zu sagen einen Präzedenzfall, dass senfbesiegelte Bierdeckel auch einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würden:

RP vom 19.3.2024